Kosmetische Verpackungen von Kosmetikprodukten

Weiter
Schließen

Wissenswertes über:

Kosmetische Verpackungen von Kosmetikprodukten

Unter Kosmetik versteht man die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung und sogar Verbesserung der Schönheit des eigenen Körpers. Außerdem soll es das Lebensgefühl verbessern und soziales Prestige ausdrücken. Dieser Begriff kommt aus dem Französischen und existiert seit ca 1850 im deutschen Sprachraum.

Kosmetische Verpackungen, Verpackungen von sogenannten Kosmetika oder Kosmetikprodukten sind  Sammelnamen für die Verpackung extern angewandter Präparate, welche die Aufgabe haben, die Haut, Haare und Nägel zu reinigen, vitalisieren, deodorieren, stabilisieren oder parfümieren.

Viele kosmetische Verpackungen haben bzw hatten das Ziel, die Alterung und die Begrenztheit des Körpers weniger sichtbar zu machen. So wurde z.B. im alten Ägypten die Nekrokosmetik mit Balsamierungsverfahren entwickelt um einen Leichnam vor dem Verfall zu schützen. Auch in der Neuzeit wird oft versucht das Altern anzuhalten bzw weniger sichtbar zu machen.

Die rechtlichen Anforderungen für kosmetische Verpackungen sind durch die EU-Kosmetik-Richtlinie europaweit einheitlich geregelt. Kosmetische Mittel müssen sicher sein, d.h. ihr Gebrauch darf auch bei langfristiger Anwendung keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen. Des Weiteren müssen Aussagen, mit denen für kosmetische Mittel geworben werden  wissenschaftlich nachweisbar sein.

Kosmetikhersteller müssen auf die zulässigen Kennzeichnungsvorschriften achten. Diese Kennzeichenvorschriften fordern von einer kosmetischen Verpackung, dass sie leicht lesbar und  unverwischbar ist und mit Herstellerangabe, dem Verwendungszweck dem Nenninhalt und möglichen Warnhinweisen versehen ist. Seit der 5. und 6. Änderung der EG-Kosmetik-Richtlinie müssen Hersteller auf der Verpackung auch Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen machen.