FAQ von www.kosmetische-verpackungen.de

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FAQ www.kosmetische-verpackungen.de:

Warum sind Verpackungen bei der Gewichtsangabe mit einem -e- gekennzeichnet?

Durch das -e- wird vom Hersteller von Fertigpackungen bestätigt, dass die Anforderungen an das Nenngewicht laut der Fertigverpackungsverordnung angegeben wurden. Dies gilt als Sicherstellung der EG-Richtlinien für Fertigverpackungen.

Welche Arten von Verpackungen gibt es laut Gesetzbuch?

Es werden Verkaufsverpackungen, also Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden, Umverpackungen, welche als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und Transportverpackungen (dienen zur Erleichterung des Transports von Waren) unterschieden.

Welche Kennzeichnungsvorschriften gelten für Kosmetikhersteller?

Die Etikette müssen leicht lesbar und  unverwischbar und mit Herstellerangabe, dem Verwendungszweck, dem Nenninhalt und möglichen Warnhinweisen versehen sein sowie Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen enthalten.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinahltung der Verpackungsordnung?

Dis kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und heftigen Bußgeldern bis 50.000 € führen.